Keine Entlastung des Vorstandes – Keine Wiederwahl !

Keine Entlastung des Vorstandes !
.              Keine Wiederwahl !

Der amtierende Vorstand hat meine Parzelle 139 gekündigt,
ebenso wie meine Mitgliedschaft, um zu verhindern, dass ich
für den Vorstand kandidieren kann.

Auf der Sitzung der Obmänner zur Gemeinschaftsarbeit soll Tom Wild erklärt haben,
der Fall sei „in trocknen Tüchern“, woraus inzwischen gemacht wird:
                         Ich, Ricarda, hätte vor Gericht verloren.

Das ist falsch !

Auf Anraten meines Anwaltes habe ich keine Feststellungsklage eingereicht,
sondern warte die Räumungsklage ab.

Bis heute habe ich keine Klageschrift erhalten !

Inzwischen erwachen Zweifel, ob der Vorstand die Klage überhaupt eingereicht hat und die Gerichtskosten ordnungsgemäß überwiesen wurden,  denn das wäre die Voraussetzung dafür, mir die Klageschrift zuzustellen.

Sollte sich dieser Vorstand erneut zur Wahl aufstellen und gewählt werden,
werde ich die Wahl anfechten.

Eine Konkurrentin für die Vorstandswahl dadurch zu verhindern,
dass sie kurzerhand fristlos gekündigt wird, hat mit fairen Wahlen nichts zu tun.

Ich bitte euch daher, den Vorstand nicht zu entlasten und nicht zu wählen.
Wer wissen will, was ich diesem Vorstand im einzelnen vorwerfe,
darf mich gern ansprechen.

       Margit Ricarda Rolf     +49 (0) 152 34 34 30 70

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Hortus-Talparum@MargitRicardaRolf.de

Diesen Flyer zum DOWNLOAD !

Siehe auch von Karl-Peter :   Tom Wild will mein Geld nicht !
mehr über diesen Vorstand:  KLiCK !

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Ich werde am Sonntag nicht vor Ort sein,
bin aber telefonisch und online erreichbar.

Inzwischen ist bekannt geworden,
dass nicht ALLE Wahlberechtigten
bis zum 07. Mai 2022 eine Einladung
mit Tagesordnung zur Mitgliederversammlung
erhalten haben.

Auch werden Personen ohne Maske nicht eingelassen
und Mitglieder können sich nicht gemäß § 6 (1) der Satzung
vertreten lassen.

Auch das sind Anfechtungsgründe.

Der amtierende Vorstand scheint zu glauben,
er könne nach Belieben verfahren und sei nicht
an Recht und Gesetz gebunden.

Trotz der Sonderregelungen durch die Corona-Verordnungen
hat das Gericht inzwischen geklärt, dass Vorstände von Vereinen
gewährleisten müssen, dass alle Mitglieder eines Vereins von
ihrem Stimm- und Rederecht Gebrauch machen können.

Auf das Protokoll dieser Mitgliederversammlung bin ich gespannt..                                            .                                                                                                              Ricarda

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