Protokoll des Schlichtungsausschusses ist da


Die Rechtsschreibfehler zieren das gesamte Protokoll.
Vielleicht ist es dem Verfasser peinlich, wenn
so viele Rechtschreib- und Deutschfehler öffentlich werden.
Er glaubt also, damit mir den Mund oder das Schreiben verbieten zu können.
Dabei übersieht er offensichtlich, dass wir in Deutschland ein Zitats-Recht haben.

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Als Ungeimpfte wurde mir zur Auflage gemacht,
einen negativen Corona-Test vorzulegen.
Das hätte ich ja auch gern gemacht.
Bedauerlicherweise  bekam ich nicht nur Hals- und Gliederschmerzen,
sondern auch das Gefühl einer beginnenden Erkältung.

Ich rief Herrn Dießner unverzüglich an und informierte ihn darüber, dass
es beim Testzentrum Hinweise gab, dass das Betreten nicht gestattet ist,
wenn jemand Erkältungssymptome aufweist und ich daher nicht in der Lage sei,
an der Schlichtung teilzunehmen.

Darauf griff er mich verbal an, er verstünde sowieso nicht,
warum ich nicht geimpft sei, korrigierte sich aber sofort wieder
und meinte,  er wolle das Thema nicht vertiefen, um das Klima
nicht weiter zu vergiften.

Die Schlichtung fand somit nicht nur ohne mich statt,
der Ausschuss kam zu dem Ergebnis,
ich hätte kurzfristig wieder abgesagt und
hätte die Kündigung daher laut Satzung anerkannt.
Das ist natürlich nicht so.

Ich werde mich also satzungsgemäß an den Schlichtungsausschuss
des Landesbundes wenden und mein Anliegen dort vortragen.
Mir wird allerdings inzwischen dringend geraten, mich diesmal
anwaltlich begleiten zu lassen.

Meine Beweise wurden übrigens bis heute nicht beachtet.
Ich hatte noch keine Gelegenheit, sie überhaupt vorzulegen.

Nun wartet viel Arbeit auf mich, sie zusammen zu stellen,
um diesen Fall justiziabel zu machen.
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Nachtrag:                       Samstag, 4.12.2021

Soeben erreicht mich ein Brief von Rainer Dießner.
Herr Dießner behauptet, ich hätte das „falsche“ Protokoll bekommen,
bittet mich um Entfernung seiner Daten aus meinem Blog
und erklärt:
“ … unser Anwalt ist informiert“.

Netter Versuch !

Hier geht es immerhin um eine Fristsache.

Das Original-Protokoll ist datiert vom 27.11.2021
und original unterschrieben von Rainer Dießner.
Meine Beschwerde ist datiert vom 01.12.2021.

Das neue Protokoll ist datiert vom 01.12.2021,
eingegangen heute, 04.12.2021.
Es weist lange nicht mehr so viele Rechtschreibfehler auf.

Ich vermute daher, dass Herr Dießner auf meinen Blogbeitrag
aufmerksam gemacht wurde, sich an einen Anwalt gewandt hat,
dieser wegen der Rechtsschreibung die Hände über dem Kopf
zusammen geschlagen hat und deswegen eine Korrektur
vorgenommen wurde.

Streng genommen nennt man so etwas Urkundenfälschung.

Wie das letztlich juristisch beurteilt wird, werden wir sehen.

Ich habe Karl-Peter gebeten, die Adressdaten zu schwärzeln.
Der Name bleibt allerdings drin, weil Herr Dießner
ein öffentliches Amt bekleidet.
Er erscheint ja auch offiziell auf der Seite des Landesbundes.
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