Per Einwurf/Einschreiben erreichte mich ein Schreiben von Rechtsanwalt Manfred Wobick, das ist der Vertragsanwalt des LGH laut deren Mitarbeiter-Seite.
Das Schreiben weist einige Besonderheiten auf.
Der Anwalt zeigt die Vertretung des Zitat:
KGV Moorschreber eV, 577
beziehungsweise von Herrn Tom Wild an.
Ja, wer denn nun ?
Sollte ein Anwalt nicht ein Mandat eindeutig benennen können ?
Ich wäre jedenfalls nicht überrascht, wenn es sich hier wieder einmal
um einen Alleingang des Tom Wild handeln würde.
Der Anwalt droht damit eine Unterlassungsverfügung erwirken zu wollen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang natürlich der Zeitpunkt seines Schreibens.
Auf die Räumungsklage warte ich immerhin schon seit der schriftlichen Ankündigung
von Tom Wild seit dem 01.03.2022, in dem er mitteilte, der Vorstand hätte das gerichtliche Klageverfahren bereits eingeleitet.
Wer weiß, vielleicht ist Rechtsanwalt Wobick so überlastet, dass
die eingeleitete Klage noch unbearbeitet auf seinem Schreibtisch liegt ?
Mein Anwalt und ich warten entspannt ab.
Vor 2023 erwarte ich keine Wunder in dieser Sache.
Auch die Bediensteten unserer Gerichte dürften heute
mit eiligeren Dingen beschäftigt sein.
In diesem Sinne wünschen wir Euch allen einen Guten Rutsch.
Nehmt euch nicht zu viel vor für 2023.
Es kommt ja sowieso erstens anders und zweitens als man denkt.
Entspannte Grüße
Ricarda & Karl-Peter
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