Am Donnerstag, den 04. Mai 2023 suchte ich persönlich – unangemeldet – in Begleitung eines Zeugen den Rechtsanwalt Manfred Wobick auf
und traf ihn auch tatsächlich persönlich an.
Nach dem üblichen Vorstellungsgeplänkel forderte ich ihn auf, mir eine Kopie seiner Vollmacht zu übergeben.
Dazu war er – angeblich aus Zeitgründen – weder bereit noch in der Lage und wandte ein, seine Vollmacht im Anschreiben anwaltlich versichert zu haben, was ich wahrheitsgemäß bestritt.
Ich bat RA Wobick , seine Sekretärin zu beauftragen,
mir die Vollmacht in Kopie auszuhändigen.
Daraufhin verlor er die Kontrolle über seine Emotionen und forderte mich auf
sofort seine Kanzlei zu verlassen. – Das tat ich selbstverständlich.
Trotz seiner Aussage, die Angelegenheit zu prüfen
und die Vollmacht nachträglich schriftlich zu übersenden,
hat sie mich bis heute nicht erreicht.
Jede nach dem 04.05.2023 vorgelegte Vollmacht unterliegt dem Verdacht,
nachträglich angefertigt worden zu sein, was womöglich den Straftatbestand
der Urkundenfälschung erfüllen könnte.
Brisant ist das deshalb, weil ich offensichtlich kein Einzelfall bin.
Auch andere Kleingärtner haben mir von ähnlichen Erfahrungen berichtet.
. Margit Ricarda Rolf
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Was ist das für ein Anwalt, der vergisst eine Vollmacht dem Schreiben beizulegen und diese auf Aufforderung auch nicht zeigt.
Also, auch für mich liegt der Verdacht nah:
Rechtsanwalt Manfred Wobick hat gar keine Vollmacht.
(Und nachträglich; … na ja !)
Wir erleben das immer wieder.
Es soll etwas „unter den Teppich gekehrt“ werden.
Dabei wird es immer schlimmer.
Mit viel Aufwand muss verborgen werden.
Aber genau dadurch zeigt sich immer mehr,
d. h.: Es kommt „automatisch“ immer mehr zum Vorschein.