Tom Wild – Falschinformation der Mitgliederversammlung der Moorschreber

Nachdem ich aufgrund des Vergleichs
die Parzelle 139 zurück gegeben habe,
bereite ich einiges vor.
Dazu gehören auch Richtigstellungen.

Ich habe mir gestern die Aufzeichnung
der Rede von Tom Wild auf der Mitgliederversammlung 2022
noch einmal vorgenommen.
Diese Rede von Tom Wild macht deutlich,
dass er den Ablauf juristischer Vorgänge überhaupt nicht verstanden hat
und völlig falsch dargestellt hat.

Seine Rede beginnt damit, dass er von falschen Anschuldigungen spricht, weswegen ich fristlos gekündigt wurde, und damit, dass ich zu keiner Zeit Nachweise oder Beweise zu meiner Entlastung vorlegen konnte.
Dann sagt er ungefähr:

„Jetzt wartet die Gekündigte auf die Klageschrift,
angeblich eine vom Amtsgericht, gegen die sie dann klagen will.“

Fakt ist, dass Tom Wild mit Schreiben vom 01.03.2022 folgendes mitteilte:

„Der Vorstand hat das gerichtliche Klageverfahren bereits eingeleitet,
mit dem Ziel der Vollstreckung bzw. Räumung von Parzelle 139.
Die Dauer des Verfahrens ist vom Gericht abhängig.“

Tom Wild hat nicht verstanden,
dass ein ordentliches Klageverfahren voraussetzt,
dass das Schlichtungsverfahren gescheitert ist.

Die Klage wird in Deutschland nur zugelassen
unter genau dieser Voraussetzung.
Gegenüber der Mitgliederversammlung stellte Tom Wild
das genaue Gegenteil dar, nämlich dass alle Fristen verstrichen seien
und der Rechtsweg lange vorbei sei.

Das ist definitiv falsch !

Nachdem ich die Gerichtsakte eingesehen habe,
stellte sich heraus, dass die Akte geschlossen wurde,
weil die Gerichtskosten nicht überwiesen wurden.
Daher wurde mir auch keine Klageschrift vom Gericht zugeschickt.

Die Räumungsklage wurde erst am 29.12.2022 um 09:52:36 Uhr
elektronisch eingereicht, also lange nach dem Schreiben von Tom Wild,
in dem er mitgeteilt hat, das gerichtliche Klageverfahren sei
vom Vorstand eingeleitet worden.

Im Vergleich vom 18.04.2024 stellte das Gericht fest:

Eine rechtlich andere Frage ist das gegenüber die Frage,
ob diese Facebook-Äußerungen aus den Jahren 2020 und 2021
eine außerordentliche Kündigung nach
§ 8 Nummer 2 Bundeskleingartengesetz
rechtfertigen würden.

Die Frage, ob die Kündigung grundsätzlich berechtigt war oder nicht,
ist also bis HEUTE völlig offen und durch das Gericht gar nicht behandelt worden!

Bis heute habe ich noch längst nicht alles veröffentlicht,
was Tom Wild getan hat und welche Beweise vorliegen.
Das würde auch den Rahmen dieses Artikels sprengen.

Ich bedaure sehr, dass es niemand für nötig gehalten hat,
mich persönlich anzusprechen, der bei der Mitgliederversammlung
anwesend war, (abgesehen natürlich von jenen Personen,
die zu unserer Interessengruppe gehört haben).

Allen anderen anwesenden Moorschrebern werfe ich Leichtgläubigkeit vor.
Niemand hat nachgeprüft, ob das, was Tom Wild als 1. Vorsitzender im Rahmen seines Rechenschaftsberichtes vorgetragen hat, der Wahrheit entspricht.

Nun setzt eine wirksame Entlastung des Vorstandes voraus, dass
die Mitgliederversammlung wahrheitsgemäß und vollständig informiert wird.

Das ist nicht geschehen !

Damit wäre also auch grundsätzlich der Weg für Regress offen.
.                                                                                   Margit Ricarda Rolf

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