Der Weg zur Laube und die Ertragszone (Gemüsegarten).
Am Sonnabend, 9.04.2022,
war Gemeinschaftsarbeit,
von der ich, Ricarda, ausgeschlossen bin,
weil meine Rechte und Pflichten ruhen,
bis das Verfahren abgeschlossen ist.
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Tom Wild, der 1. Vorsitzende des KGV, behauptet,
die Kündigung meiner Parzelle sei rechtskräftig;
was natürlich Unsinn ist.
Anmerkung:
Tom Wild stammt aus der Ex-DDR.
Inzwischen ist Tom Wild Betriebsrat und sollte, gerade als Betriebsrat, wissen,
dass im „wieder-vereinigten Deutschland“ erst dann etwas rechtskräftig ist,
wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.
Ich habe bisher noch nicht einmal eine Klageschrift !
Mein Anwalt hat mir geraten, die Parzelle 139 ganz normal weiter zu bewirtschaften. Gestern wollte ich daher Kartoffeln pflanzen.
Pustekuchen !
Die Kartoffeln würden mir bei dem Wasserstand wegfaulen.
Also heißt es weiter:
Tee trinken und abwarten:
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auf die Sonne,
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auf die Klageschrift,
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auf das Gerichtsverfahren
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und was mich sonst noch so erwartet.
Meine Gummistiefel sind in der Laube.
Ich konnte also gar nicht in den Garten hinein.
Immerhin blüht die Weide und somit sind die Hummeln
also zunächst versorgt und der Rest findet sich.
. Ricarda
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