00:04:30 – 2021-10-14 Akte …
… hat das Thema aufgegriffen.
Schaut euch den Filmbeitrag an. (Auf „Akte“ klicken).
Ich bin also nicht die einzige, die es mit einem Vorstand
zu tun hat, dem jedes ökologische Verständnis fehlt.
Dazu passt dann auch der Beitrag im Gartenfreund, Ausgabe September, Hamburger Gartenfreund S. IV,
Titel:
Naturnaher oder verwilderter Kleingarten? – Eine Gegenüberstellung
Der LGH begrüßt und unterstützt die Entwicklung zum naturnahen Gärtner
und stellt dann fest:
Zitat:
Dennoch wollen wir auch weiterhin alle Vereinsmitglieder und Vorstände dafür sensibilisieren, genau hinzuschauen, Neues zuzulassen und nicht vorschnell Abmahnungen zu schreiben.
Am Do., den 09.12.2021 ist in obigem Fall das Gerichtsverfahren.
Hoffen wir, vor dem Hintergrund des Artensterbens, dass
das Gericht übereifrigen Vorständen eine deutliche Lektion erteilt.
Vorstände kommen und gehen.
Aber die Natur (und somit der Umwelt-Schutz) braucht uns jetzt.
Nachtrag:
Marcus Baban steht beispielhaft für diese ökologisch orientierten Gärtner*innen und die damit verbundenen Konflikte.
Seinen im Juni 2019 gepachteten 300 Quadratmeter großen Kleingarten
in Köln-Flittard bewirtschaftet er „so naturnah wie möglich“.
Er bearbeitet den Boden schonend, nutzt abgeschnittenes Grün
und Totholz als Nährstoffquellen sowie Lebensraum für Insekten
und er lässt Wildkräutern sowie Wildbienen ihren Raum.
So will Baban nach eigenen Worten „ein gesundes Ökosystem schaffen,
das vielen Arten nutzt und gleichzeitig viel Ernte abwirft“.
In seinem Kleingartenverein trifft diese Philosophie auf Widerstand.
Laut Baban kritisiert der Vereinsvorstand unter anderem die Wildkräuter
in seinem Garten, den Einsatz von Schnittgrün als Dünger und das Pflanzen
von Obstbäumen.
Marcus Baban erhielt eine Kündigung.
Gegen die anschließende Räumungsklage setzt er sich rechtlich zur Wehr.
Persönliche Vorstellung und Gerichts-Prozess
… und Fortsetzung folgt …
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Gerichtstermin:
Donnerstag, 09.12.2021 – 9:00 Uhr
Luxemburger Straße 101, 50939 Köln
Saal 226, 2. Etage